Qualitätsgarantie

Qualitätsgarantie

Sie haben Ihren Vergütungsplan geschrieben und wissen, dass er optimal zu Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung passt. Ihr Vergütungsplan ist unser Drehbuch für die Anpassung des Qualifikations- und Provisionsmoduls.

Wir setzen mit unseren erfahrenen Mitarbeitern den Plan exakt so um, wie es in Ihrem Vergütungsplan steht. Mit Beispielabrechnungen verifizieren wir gemeinsam kritisch die Qualität der Umsetzung. Erst bei einer absolut korrekten Abrechnung ist das Ziel erreicht.

Das Erreichen dieses Ziels garantieren wir! - Wenn wir es verfehlen, war unsere Mühe für uns vergebens und für Sie kostenlos!

Bei der Umsetzung des Vergütungsplans haben wir schon oft gesehen, wie geduldig Papier sein kann. Bei unserem Vorgehen deckt unser Team mögliche unklare Formulierungen und logische Ungereimtheiten auf. Eine phantastische „Härtung“ des Vergütungsplans findet statt! Ein unschätzbarer Vorteil für Ihr Unternehmen!

Was bringt die Qualitätsgarantie?

Aus unserer Sicht geht es primär um eine unmissverständliche Formulierung des Vergütungsplans. Dies kommt der Fairness und dem guten Verhältnis zu den Vertriebspartnern unserer Kunden zu Gute.

Für unsere Softwareentwickler ist der Vergütungsplan das Drehbuch der Abrechnungsalgorithmen und muss daher so wenig Spielraum wie möglich für Interpretationen lassen. Die Einigkeit zwischen unseren Technikern und dem Kunden ist wesentlich für eine erfolgreiche Upline-Einführung.

In Projekten, in denen Upline eingeführt wird oder Sie Ihren Vergütungsplan ergänzen, ändern oder anpassen möchten, gehen wir daher immer wie folgt vor:

1.

Plausibilisierung und Erstellung Dokument: Plausibilitätsprüfung

2.

Abstimmung Plausibilitäts-prüfung mit dem Kunden

3.

Erstellung des technischen Implementierungsleitfadens

4.

Abstimmung technischer Implementierungsleitfaden

5.

Implementierung in ein Testsystem und ausgiebiges Testing

6.

Abnahme

7.

Go-Live

Ein Beispiel aus einem umgesetzten Projekt: Bei den Qualifikationskriterien stand im Vergütungsplan, dass für eine bestimmte Stufe „mindestens fünf Qualifikationspunkte erreicht worden sein müssen, von denen drei aus direkter Zeichnung stammen müssen“.

Dies klingt auf den ersten Blick klar formuliert, enthält jedoch ungeklärte Fragestellungen und erlaubt verschiedene Interpretationen:

  • Der Vertriebspartner muss selbst drei Verträge abschließen.
  • Der Vertriebspartner muss direkt Kunden und Vertriebspartner anwerben, die selbst Verträge abschließen. Die Summe der Qualifikationspunkte dieser Verträge muss mindestens drei sein.
  • Der Vertriebspartner muss direkt mindestens drei Kunden und Vertriebspartner anwerben, die jeweils mindestens einen Vertrag abschließen.
  • Genügt der reine Abschluss des Vertrages oder muss dieser auch anbezahlt werden bzw. vollständig bezahlt sein?
Durch den aufgenommenen Dialog unseres Vergütungsplan-Teams mit dem Kunden, konnte geklärt werden, dass die zweite Interpretation die gewünschte Arbeitsweise darstellt und dass der Vertrag auch unbezahlt als Qualifikationskriterium genügt.

Ihre Vorteile unserer Qualitätsgarantie

  • Prüfung des Vergütungsplans durch neutrale Tests
  • Aufdecken von unklaren Formulierungen oder logischen Stolpersteinen in Ihrem Vergütungsplan
  • Geprüfte Sicherheit der korrekten Abrechnungsfunktionalität